Europaweiter Zugriff auf Unternehmensregister

By admin | März 10, 2011

Ende Februar nahm die Europäische Kommission in Brüssel einen Vorschlag zur Ausgestaltung einer bisher fehlenden Richtlinie an. Demnach sollen Unternehmensregister künftig grenzübergreifend einsehbar und elektronisch angelegt werden. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament prüfen den Vorschlag, der vor allem für Unternehmen mit Zweigstellen in unterschiedlichen Europäischen Mitgliedsstaaten mehr Transparenz und einen verbesserten Informationsaustausch zur Folge haben wird.

Mitarbeiterbestimmung: Unternehmen auf dem Rückzug?

Neben den in Deutschland geltenden Rechtsformen für Unternehmen, werden auch ausländische Rechtsformen für Unternehmen immer interessanter. Kritisiert wird dabei vor allem die mögliche Aushebelung deutscher Regelungen zur Mitbestimmung durch die Mitarbeiter, die etwa im Rahmen einer Limited & Co. KG so nicht vorgesehen ist. Möglich wird dies aufgrund der Niederlassungsfreiheit der Europäische Union und die gilt sowohl für ausländische Firmen, die in Deutschland tätig sind, als auch für deutsche Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten im Ausland.

Auf der Seite www.business-on.de sind einige der gängigen Rechtsformen für Unternehmen definiert. Neben der bereits vorhandenen Europäischen Aktiengesellschaft für größere Firmen, soll zukünftig außerdem eine einheitliche EU-weite Rechtsform als Europäische Privatgesellschaft (EPG) in Alternative zur GmbH oder Ltd. umgesetzt werden. Diese solle vor allem den grenzüberschreitenden Handel in mittelständischen Unternehmen vereinheitlichen und erleichtern. Anstatt individueller Unternehmensgründungen innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten soll diese neue Rechtsform durch eine einheitliche Form aufgrund gleicher Strukturen und Prozesse innerhalb des Unternehmens auch die Möglichkeiten der Kontrolle und Bewertung solcher Tochterunternehmen verbessern.

Ab einer gewissen Größe sind bei den deutschen Rechtsformen für Unternehmen die Mitarbeiter selbst mit in den wichtigen Gremien, wie dem Aufsichtsrat, innerhalb einer Firma vertreten. Teilweise ist die Zustimmung durch den Aufsichtsrat verpflichtend, eine Kontrolle der Geschäftsführung ist so direkt durch den Einblick in die wirtschaftliche Verhältnisse eines Unternehmens möglich, doch auch die Beratungsfunktion im Hinblick auf zukünftige Geschäftsausrichtung ist hier von Bedeutung. Bei dem Wechsel etwa in eine englische Rechtsform entfallen hingegen solche Mitbestimmungsrechte. Ein Betriebsrat oder Gewerkschaftszugehörigkeiten sind nicht vorgesehen.

Europaweite Verknüpfung

Gerade im Rahmen weitreichender Digitalisierung des Handels ist der grenzüberscheitende Austausch von Waren und Dienstleistungen immer wichtiger. Umso bedeutsamer ist es auch im Interesse der Verbraucher, dass alle Informationen zu den Unternehmen aktuell und nachprüfbar werden. Bisher werden solche Informationen zu Rechtsform, Sitz, Gesellschaftskapital und gesetzlicher Vertretung mal auf nationaler Ebene, in der Region oder auf kommunaler Ebene wie in Deutschland angelegt. Das erschwert auch die Einsicht durch nationale Steuer- und Justizbehörden. Ein einheitlicher Zugriff auf elektronischer Ebene sorgt für eine verbesserte Transparenz zwischen den 27 Mitgliedsstaaten der EU.

Comments